Wird eine Forderung mit Hilfe staatlicher Stellen eingezogen, spricht man hier auch von Zwangsvollstreckung. Sie ist das letzte Mittel eines Gläubigers, wenn er seine Forderungen nicht auf anderem Wege eintreiben konnte. Um eine Zwangsvollstreckung zu erwirken, muss er die Zahlung erst beim Schuldner anmahnen. Reagiert der Schuldner nicht, kann dann vor Gericht ein Vollstreckungstitel erwirkt werden. Mit diesem kann der Gläubiger eine Pfändung durch den Gerichtsvollzieher erwirken. Man spricht hier auch von Zwangsvollstreckung, weil diese Pfändung gegen den Willen des Schuldners erfolgen kann. Unter Umständen muss der Gerichtsvollzieher dazu die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen.
Der Schuldner hat während und nach dem Verfahren innerhalb bestimmter Fristen das Recht, Einspruch gegen die Mahnung oder den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Unter Umständen muss dann erst der Anspruch des Gläubigers in einer Feststellungsklage geklärt werden. Damit die Zwangsvollstreckung stattfinden kann, muss es einen vollstreckbaren Titel geben, der dem Schuldner zugestellt wird. Oft geschieht das persönlich durch den Gerichtsvollzieher, der dann auch gleich zu pfänden versucht. Geht es um Geldbeträge, erfolgt die Zwangsvollstreckung übrigens meistens über eine Kontopfändung.
Die Zwangsvollstreckung wird unterschieden in Einzelvollstreckung (Pfändung für einen einzelnen Gläubiger) sowie in Gesamtvollstreckung (Insolvenzverfahren). Neben der Vollstreckung von Geldforderungen können übrigens auch Verwaltungsakte durch eine Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.