Unter bestimmten Voraussetzungen kann einem Schuldner per Gesetz verboten werden, Zahlungsaufforderungen von seinen Gläubigern nachzukommen. Man spricht dann von einem Zahlungsverbot. Damit soll erreicht werden, dass das noch vorhandene Vermögen für die Gläubiger geschützt und nicht willkürlich an andere Gläubiger mit weniger starken Rechten weiterverteilt wird. In der Regel wird das Zahlungsverbot bereits im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ausgesprochen und soll die Insolvenzmasse schützen. Weil nicht nach Zahlungsempfängern unterschieden wird, dürfen auch das Finanzamt und Mitarbeiter nicht bedient werden. Man spricht hierbei von einem gesellschaftsrechtlichen Zahlungsverbot. Im Gegensatz dazu steht der staatliche Hoheitsakt. Dabei handelt es sich um ein Zahlungsverbot für pfändbares Vermögen, also zum Beispiel das Einkommen oder Geld auf Sparkonten. Es darf nicht mehr an Dritte weitergegeben werden, sondern muss bis zur Pfändung gehalten werden.