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Fachbegriffe auf einen Blick.

Wohlverhaltens­periode

Bei der Wohlverhaltensperiode handelt es sich um einen Bestandteil des privaten Insolvenzverfahrens. Man versteht darunter einen Zeitraum, in dem die insolvente Person bestimmte Regeln berücksichtigen muss, um die Forderungen der Gläubiger so gut wie möglich zu bedienen und gleichzeitig die eigene finanzielle Situation zu entlasten. Wurde die Wohlverhaltensperiode entsprechend der Vorgaben durchgeführt, steht am Ende die Restschuldbefreiung. Alle offenen Schulden, die man jetzt noch hat, verfallen. So kann man schuldenfrei in das weitere Leben starten. Bevor die Wohlverhaltensperiode beginnt, wird möglicherweise vorhandenes Vermögen an die Gläubiger verteilt. Die anschließende Phase dauert sechs Jahre. Einkommen, das eine bestimmte Grenze überschreitet, wird ebenfalls an die Gläubiger weitergegeben. Außerdem dürfen in dieser Zeit keine Kredite, Leasingverträge und ähnliche Verpflichtungen abgeschlossen werden. Unter Umständen lässt sich die Wohlverhaltensperiode auf drei Jahre kürzen, wenn die offenen Forderungen aus der Insolvenz zu mindestens 35 % bedient wurden.

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