Mit einem Widerspruch kann man sich gegen die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts wehren. Der Widerspruch findet in verschiedenen Bereichen Anwendung, wie zum Beispiel dem Grundbuchrecht, dem Mietrecht und dem Arbeitsrecht. Darüber hinaus ist er auch ein gängiges Mittel in Zivilprozessen. So kann gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt werden, gegen eine einstweilige Verfügung, gegen Gebote bei einer Zwangsversteigerung, bei Geschäften im Internet oder an der Haustür sowie bei Verbraucherverträgen.
Sofern die Gegenpartei den Widerspruch nicht anerkennt und gegebenenfalls nachbessert, führt er in der Regel zu einem Gerichtsverfahren. Hier wird dann endgültig geklärt, welche der beiden Parteien ihre Ansprüche durchsetzen darf.