Der Vorrechtsbereich ist ein Begriff im Zusammenhang mit der Gehaltspfändung. Normalerweise darf das monatliche Einkommen nur bis zur Höhe des Existenzminimums gepfändet werden (Pfändungsfreigrenze). Es gibt allerdings einzelne Pfändungsgründe, bei denen die Freigrenze überschritten werden darf. Vor allem die Pfändung von Unterhaltsansprüchen gehört dazu. Hier ist nicht gesetzlich festgelegt, wie viel Geld vom Einkommen eingezogen werden darf. Stattdessen legt der Rechtspfleger die Grenze fest. Sie ist in der Regel niedriger, so dass für den Unterhalt mehr Geld gepfändet werden kann, als für andere Dinge.
Die Differenz zwischen der eigentlichen Pfändungsgrenze und der Pfändungsgrenze bei Unterhaltszahlungen wird Vorrechtsbereich genannt. Dieser soll gewährleisten, dass Unterhaltsschulden auch dann noch bedient werden, wenn bereits andere Pfändungen stattfinden. Erhält der Arbeitgeber oder die Bank eine Gehaltspfändung, werden ältere Forderungen zwar zuerst bedient. Für den Unterhalt wird anschließend aber nicht nur der Betrag gepfändet, der bis zum Existenzminimum reicht, sondern auch noch darüber hinaus, so weit der Vorrechtsbereich das erlaubt. Der Vorrechtsbereich beeinflusst auch eigentlich unpfändbare Bezüge wie Überstunden und Urlaubsgeld. Diese müssen ebenfalls entsprechend aufgeteilt werden.