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Fachbegriffe auf einen Blick.

Vollmacht

Eine Vollmacht ist eine einseitige Willenserklärung durch die Person, die die eigentlichen Handlungsrechte innehat. Der Empfänger der Vollmacht muss der Willenserklärung nicht zustimmen. Es reicht aus, wenn sie ihm zugestellt wird. Grundsätzlich kann eine Vollmacht stillschweigend oder mündlich vereinbart werden. Je umfangreicher die mit der Vollmacht zusammenhängenden Rechte und Pflichten sind, umso eher empfiehlt es sich aber, sie niederzuschreiben.

Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Wenn sie sich auf ein Arbeitsverhältnis begründet, erlischt sie automatisch mit Beendigung dieser Partnerschaft.

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