Mit Volljährigkeit wird das Alter bezeichnet, mit dem Menschen nach dem Gesetz als erwachsen oder mündig gelten. Ab diesem Zeitpunkt gilt man als voll geschäftsfähig, aber auch in strafrechtlichen Belangen voll belangbar. Volljährige Personen dürfen (mit kleinen Ausnahmen) wählen gehen und Geschäfte in beliebiger Höhe tätigen. Sie dürfen ihne Erlaubnis der Sorgeberechtigten heiraten oder eine Wohnung mieten, Alkohol und Tabakwaren konsumieren, einen Führerschein machen und an Glücksspielen teilnehmen. Wer die Volljährigkeit erreicht hat, darf sich außerdem an jugendgefährdenden Orten aufhalten und jugendgefährdende Schriften lesen.
In Deutschland tritt die Volljährigkeit mit dem 18. Geburtstag ein. Sie hat nur einzelne Ausnahmen. So werden Straftäter im Alter von 18 bis 21 Jahren nicht wie Erwachsene, sondern wie Heranwachsende behandelt. In Hessen muss man außerdem mindestens 21 Jahre alt sein, um den Landtag wählen zu dürfen.