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Volksverhetzung

Bei der Volksverhetzung handelt es sich in Deutschland um eine Straftat, und zwar um ein sogenanntes Äußerungsdelikt. Sie wird also nicht durch Taten begangen, sondern durch geschriebene oder gesprochene Worte. Darüber hinaus können auch Bilder als Volksverhetzung gelten. Inhalt solcher Medien ist stets eine Diffamierung von Menschen auf Grund ihrer Nationalität, ihrer Rasse, ihrer Religion oder ihrer ethnischen Herkunft. In der Regel wird dabei auch zu Gewalt gegen diese Gruppen aufgefordert. Alternativ gilt auch als Volksverhetzung, wenn Menschen als Teil einer besonderen Gruppe beschimpft, beleidigt oder herabgewürdigt werden. Weitere in dieses Delikt fallende Tätigkeiten sind Verherrlichung des Nationalsozialismus und während dieser Zeit begangene Handlungen gegen das Völkerrecht (beispielsweise Judenvergasung), Leugnung solcher Ereignisse (Holocaust) oder ihre Verharmlosung. Je nach Schwere des Falls kann Volksverhetzung mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wird dadurch also eingeschränkt, um den öffentlichen Frieden und die Menschenwürde zu schützen.

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