Ein Volksentscheid ist ein in Deutschland eher selten genutztes Instrument, um über ein Gesetz oder eine andere Angelegenheit öffentliches Interesses abzustimmen. In Ländern wie der Schweiz sind Volksentscheide häufiger. Dort spricht man auch von Volksabstimmung.
In Deutschland werden zwei Arten von Volksentscheid unterschieden, abhängig von ihrem Auslöser. Ein Volksentscheid wird durch eine Initiative des Volkes ausgelöst (Volksbegehren) oder durch einen Beschluss von Parlament oder Regierung. In den Landesgesetzen gibt es sogenannte Themenausschlüsse, also Bereiche, zu denen per se keine Volksabstimmung stattfinden darf.
Volksabstimmungen auf Bundesebene sind in Deutschland grundsätzlich nur für Neugliederungen des Bundesgebietes zulässig, wie zum Beispiel die Gründung Baden-Württembergs oder zur Schaffung eines unabhängigen Landes Baden (gescheitert). Abstimmen dürfen dabei jeweils nur die Bürger, die in den entsprechenden Gebieten leben. Auf Landesebene können Volksentscheide auch zu einfachen Gesetzen, zur Aufhebung des Landtags und ähnlichen Dingen genutzt werden.
Das Ergebnis einer Volksabstimmung ist grundsätzlich bindend und hat denselben Stellenwert wie ein Beschluss des Bundesrats.