Gesetze werden eigentlich durch das Parlament erlassen. Weil sie zwar für das Volk und eigentlich auch in seinem Sinne geschaffen werden, oft aber parteiinterne Gründe Priorität haben, kann ein Volksbegehren zu einer anderen Entscheidung führen.
Jede Partei hat ein Programm mit Zielen, die erreicht werden sollen. Wenngleich ein Wähler sich mit seiner Stimme für eine Partei entscheidet, muss er aber noch lange nicht allen diesen Zielen zustimmen. Kommen genug Gegner oder Befürworter einer Sache zusammen, können diese das Parlament mit dem Volksbegehren zwingen, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Es ist damit ein wichtiges Instrument, um die Demokratie in Deutschland zu gewährleisten.
Volksbegehren sind in Kommunen, auf Landes- und auf Bundesebenbe möglich. In letzterem Fall ist es nur für den Fall einer Gebietsneugliederung angedacht, also um zum Beispiel mehrere Gemeinden zu einer Stadt oder bestimmte Regionen zu einem neuen Bundesland zusammen zu legen. Auf den niedrigeren Ebenen ist das Spektrum für Volksbegehren allerdings wesentlich breiter.
Das Volksbegehren wird umgesetzt, wenn sich genug Befürworter dafür finden. Dafür müssen die Bürger sich in Listen oder auf Formularen eintragen, die dann gesammelt an die zuständigen Behörden weitergegeben werden. In letzter Instanz muss das Parlament über den Inhalt des Volksbegehrens entscheiden. Wird es abgelehnt, kann auf Antrag ein Volksentscheid durchgeführt werden.