Ein Veto ist ein Einspruch, der formell erfolgt. Häufig wird das Veto nicht nur als Widerspruch wahrgenommen, sondern hat sogar aufschiebende und blockierende Kraft. Man unterscheidet dementsprechend zwischen suspensivem und absolutem Veto. Für gewöhnlich wird das Vetorecht einer Minderheit eingeräumt, die damit ein Verfahren beenden kann, auch wenn die Mehrheit für dieses Verfahren gewesen wäre. Weil es sich beim Vetorecht um ein sehr mächtiges Privileg handelt, steht es in der Regel nur einem kleinen Personenkreis zu. Klassische Beispiele für ein solches Privileg ist zum Beispiel der Präsident der USA, der Veto gegen Beschlüsse des Kongresses einlegen kann. Auch die fünf ständigen Mitglieder der UNO besitzen ein Vetorecht. In Deutschland hat der Bundesrat dieses Privileg in Bezug auf Gesetze, die vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden.
In der Regel ist das Vetorecht einer Person also auf einen bestimmten Bereich beschränkt. In vielen Fällen kann es dennoch außer Kraft gesetzt werden, wenn sich eine besonders große Mehrheit für einen Beschluss findet.