Die Verwaltung ist eine – in der Regel behördliche – Einrichtung zur Organisation von alltäglichen Abläufen im Amt. Diese Abläufe können verschiedenster Natur reichen. Sie reichen von einfachen Aufgaben wie der Vereinbarung von Terminen oder dem Einkauf benötigter Dinge über das Betreuen von Bürgern, das Leiten von Abteilungen bis hin zur Verantwortung für bestimmte Bereiche. Dabei wird streng nach einem Vorschriftenkatalog gehandelt. Man spricht hier auch von Bürokratie.
Behörden haben den Auftrag, an Hand der Gesetze das gesellschaftliche Zusammenleben zu regeln. Die Verwaltung ist dabei das ausführende Organ. Sie entscheidet nicht selbst über das, was getan ist, sondern hat sich den Vorgaben des Regierenden zu beugen. Das ist nicht zwangsläufig auch die Bundesregierung. Auf kommunaler Ebene hat zum Beispiel der Bürgermeister das Sagen über seine Stadtverwaltung.