Die Vertrauensfrage ist in der deutschen Demokratie ein Mittel, um das Parlament gegenüber der Regierung zu disziplinieren. Entscheidet das Parlament beispielsweise ständig gegen die Entscheidungen oder Vorschläge des Bundeskanzlers, kann dieser die Vertrauensfrage stellen. Damit soll geprüft werden, ob das Parlament überhaupt noch hinter seiner Regierung steht. Ist das nicht der Fall, tritt diese in der Regel zurück oder veranstaltet Neuwahlen.
Ursprünglich ist die Vertrauensfrage also dazu gedacht, Einigkeit zwischen Regierung und Parlament zu erzielen, indem sie neu gewählt wird. Eine Folge ist also in der Regel auch, dass der Bundeskanzler wiedergewählt werden muss, um weiter zu arbeiten. Durch Helmut Kohl und Gerhard Schröder wurde die Vertrauensfrage gezielt genutzt, um eine Abstimmungsniederlage durch eine Neuwahl vom Volk bestätigen zu lassen. In letzterem Fall scheiterte das aber: Die Vertrauensfrage scheiterte und der Bundeskanzler wurde durch eine neue Kanzlerin abgelöst. Sie ist also mit einem gewissen Risiko verbunden.
Die Vertrauensfrage darf nur gestellt werden, wenn eine Regierungskrise vorliegt. Abgestimmt wird in der Regel offen statt geheim. Die Abstimmung dauert 48 Stunden, damit auch abwesende Abgeordnete Zeit haben, ihre Stimme abzugeben und die Tragweite ihrer Entscheidung zu überdenken. Fällt die Abstimmung positiv aus, hat die Vertrauensfrage keine weiteren Folgen. Andernfalls kann der Bundeskanzler versuchen, mit einer Minderheitsregierung weiter zu arbeiten. Alternativ muss er den Bundespräsidenten um Auflösung des Bundestags bitten.