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Fachbegriffe auf einen Blick.

Vertrag

Als Vertrag wird die Zusammenfassung von zwei Willenserklärungen bezeichnet. In der Regel handelt es sich dabei um Rechtsgeschäfte. Diese können zwischen Privatpersonen, Behörden oder Unternehmen geschlossen werden. Dabei können sich die Vertragspartner mischen. Ein Vertrag kann also auch zwischen Verbraucher und Bank, Behörde und Unternehmen und in anderen Konstellationen entstehen. Sinn und Zweck eines Vertrags ist es, den Wunsch beider Parteien festzuhalten und zu regeln, wie dieser umgesetzt wird. Verträge sind dementsprechend verbindlich. Erfüllt eine der beiden Seiten ihre Pflichten nicht, kann die andere Seite darauf klagen.

Ein Vertrag besteht in der Regel aus drei Teilen. Im ersten Teil werden die Vertragspartner genannt, während der zweite Teil der eigentlichen Willenserklärung gewidmet ist. Abgeschlossen wird der Vertrag mit dem dritten Teil, der Unterschrift oder einem Siegel. Er muss nicht grundsätzlich schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich vereinbart und mit Handschlag versiegelt werden. Dies sollte allerdings vor Zeugen stattfinden, damit man im Streitfall Beweise für die Vereinbarungen hat.

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