Ein Verteidiger oder eine Verteidigerin steht dem Beschuldigten in einem Straverfahren zur Verfügung. Dabei handelt es sich in der Regel um einen Anwalt. Grundsätzlich hat jeder das Recht, einen solchen Beistand anzufordern. Kann er sich das nicht leisten, besteht die Möglichkeit, den Anwalt über ein Beihilfeersuchen beim Amtsgericht kostenlos in Anspruch zu nehmen. Man spricht dann auch von einem Pflichtverteidiger.
Neben klassischen Rechtsanwälten kommen auch andere Arten von Anwälten als Verteidiger in Frage. Sie sind mit dem Staatsanwalt, der die Klägerseite vertritt, gleichberechtigt. Das bedeutet, dass er nicht an dessen Weisungen gebunden ist, sondern im Interesse seines Klienten unabhängig arbeiten kann.
Obwohl man in der Regel nur einen Verteidiger benötigt, darf man generell bis zu drei Verteidiger ernennen. Auch gesetzliche Vertreter (z.B. Eltern) des Beschuldigten können ihrerseits eine Verteidigerin wählen. Insgesamt dürfen vor Gericht jedoch höchstens drei Anwälte in der Verteidigung auftreten. Grundsätzlich darf jeder in diesem Posten auftreten, der mindestens ein Jahr und drei Monate tätig ist. Das schließt auch Referendare und Lehrer an Hochschulen ein.
Die Vergütung von Verteidigern wird über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Es ist aber möglich, sich untereinander in einer Vergüterungsvereinbarung auf ein anderes Honorar zu einigen.