Rein vom Wortsinn betrachtet gilt alles als Verschuldung, was man an Verbindlichkeiten aufgenommen hat. Selbst ein Dispo von 100 Euro würde dieser Anforderung schon entsprechen. Umgangssprachlich wird der Begriff aber enger gefasst. Dann spricht man von Verschuldung, wenn die Verbindlichkeiten so hoch sind, dass sie sich nicht mit einer Zahlung begleichen lassen. Eine Privatperson mit einem Einkommen von beispielsweise 2.000 Euro im Monat tritt also sehr viel früher in die Verschuldung ein, als ein Unternehmen mit millionenhohen Jahresumsätzen.
Lassen sich die Verpflichtungen überhaupt nicht mehr durch das regelmäßige Einkommen begleichen, spricht man auch von Überschuldung. Spätestens jetzt ist es sinnvoll, sich die Hilfe eines Schuldenberaters zu suchen. Kommt man den Zahlungsverpflichtungen aus seiner Verschuldung nicht mehr nach, können die Gläubiger nämlich vor Gericht einen vollstreckbaren Titel erwirken. Dann können Besitz und Bankguthaben gepfändet werden.