Bei der Vermögensteuer handelt es sich um eine Abgabe, die auf das Vermögen des Eigentümers erhoben wird. Das seit der Antike bekannte Steuermodell wurde in Deutschland bis ins Jahr 1996 erhoben. Damals wurde jeweils an einem Stichtag das Nettovermögen festgestellt und davon abhängig dann die Vermögensteuer berechnet. Da das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Grundbesitz und sonstiges Vermögen nicht unterschiedlich besteuert werden dürfen, wurde die Vermögensteuer 1997 abgeschafft. Das Gesetz ist allerdings weiterhin in Kraft.
Auch heute noch werden Steuern auf Grundbesitz erhoben. Nutznießer davon ist allerdings nicht mehr der Staat, sondern die Gemeinde, in der die Immobilie liegt. Die Vermögensteuer muss von den sogenannten vermögensbezogenen Steuern abgegrenzt werden. Dazu gehören zum Beispiel die KfZ-Steuer, Erbschaftssteuer und Hundesteuer.