Beim Vermittlungsausschuss handelt es sich um ein Gremium, das vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zusammengesetzt wird. Die insgesamt 16 Mitglieder repräsentieren die 16 Bundesländer und sind dafür zuständig, zwischen Bundestat und Bundesrat als Vermittler tätig zu werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren Uneinigkeiten auftreten. Ziel ist es, beide Gruppen zu einem Kompromiss und damit zu einem positiven Ergebnis zu führen. Die klassische Situation für den Einsatz des Vermittlungsausschusses ist, wenn der Bundestag ein Gesetz beschließt, dem der Bundesrat zustimmen muss. Verweigert der Bundesrat dies, wird der Vermittlungsausschuss tätig. Er gibt Empfehlungen aus, wie die Unstimmigkeiten beigelegt werden könnten. Bundesrat und Bundestag müssen diesen Empfehlungen aber beide zustimmen, damit sie umgesetzt werden können. Da die Mitglieder des Ausschusses aus den verschiedenen Parteien stammen, steht er häufig in der Kritik, nicht für den Bürger, sondern für die Partei zu entscheiden.