Gläubiger haben in Deutschland eine bestimmte Frist, in der sie die Erfüllung ihrer Ansprüche durchsetzen können. Das ist zum Beispiel im Schuldrecht der Fall, aber auch beim Unterhalt, bei Strafzahlungen und ähnlichen Dingen. Ist die Frist abgelaufen, tritt Verjährung ein. Dann können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Verjährung gibt es auch im Strafrecht: Nach Ablauf einer Frist können Ordnungswidrigkeiten und Straftaten können dann nicht mehr verfolgt werden. Die Fristen, die vor einer Verjährung stehen, sind je nach Rechtsbereich höchst unterschiedlich. Die grundsätzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Schadenersatzansprüche aus Körperverletzung oder Diebstahl verjähren beispielsweise erst nach 30 Jahren. Hemmung und Neubeginn können die Frist verlängern und die Verjährung damit weiter hinauszögern.