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Fachbegriffe auf einen Blick.

Verhältnis­wahlrecht

Als Verhältniswahl wird das in Deutschland gängige Wahlsystem bezeichnet. Personen oder Personengruppen, die für ein Amt zur Wahl stehen, werden auf Listen sortiert und können dort gewählt werden. Die offenen Posten werden dann in dem Verhältnis besetzt, in dem die einzelnen Gruppen gewonnen haben. Hat eine Gruppe bei der Wahl zum Beispiel 50 % aller Stimmen erhalten, so erhält sie auch 50 % aller zur Verfügung stehenden Sitze. Vorteile einer Verhältniswahl sind, dass auch kleine Gruppen gut vertreten sein können und dass die Wahl nicht durch unterschiedlich starke Wahlkreise beeinflusst werden kann. Bei anderen Wahlsystemen können zwar in einem Wahlkreis dreimal so viele Stimmen für eine Gruppe ausgefallen sein, als in einem anderen, es zählt aber immer nur der eine Wahlkreissieger. Wie viele Personen für ihn gestimmt haben, wäre hier irrelevant. Ein Nachteil der Verhältniswahl ist allerdings, dass selten Personen direkt gewählt werden, sondern nur Parteien. Dementsprechend könnte den gewählten Posten jemand erhalten, der nicht die vom Wähler bevorzugte Person gewesen wäre. In Deutschland werden über die Verhältniswahl zum Beispiel der Bundestag, der Landtag und die Regierung von Kommunen gewählt. Hier gilt allerdings die Fünf-Prozent-Hürde: Parteien mit einem geringeren Anteil am Wahlergebnis ziehen nicht in das Plenum ein.

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