Beim Verfassungsschutz handelt es sich um einen innerdeutschen Nachrichtendienst, umgangssprachlich auch als Geheimdienst bezeichnet. Er soll als Instrument der Demokratie dienen und ist dafür verantwortlich, diese zu schützen. Der Verfassungsschutz ist gegenüber der Polizei weisungsbefugt, muss aber dem Innenministerium und der Öffentlichkeit von seinen Aktionen berichten. Ein weiteres Privileg ist das Recht auf das Öffnen von Briefen und das Überwachen von Telefonleitungen, sofern dazu ein wichtiger Grund besteht. Der Verfassungsschutz wird unterteilt in das Bundesamt für Verfassungsschutz, 16 Landesbehörden sowie kleinere Bundes- und Landesbehörden, die unmittelbar dem Landesinnenminister unterstehen. Zu den Aufgaben der jeweiligen Behörden gehört die Beschaffung und Sammlung von Informationen, die zum Verbot von Parteien oder Vereinen führen können, die der demokratischen Grundordnung Deutschlands zuwiderhandeln. Darüber hinaus überprüft der Verfassungsschutz Mitarbeiter von Bundesbehörden und Ministerien wie der Bundespolizei oder dem Verteidigungsministerium.