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Fachbegriffe auf einen Blick.

Verfassungs­prinzipien

Die Gestaltung der Bundesrepublik Deutschland basiert auf vier Prinzipien, die in der Verfassung festgehalten wurden. Deshalb werden sie auch Verfassungsprinzipien genannt. Es handelt sich dabei um die Demokratie, den Sozialstaat, den Bundesstaat und den Rechtsstaat.

Die Verfassungsprinzipien der Demokratie legen fest, dass das Volk herrscht und in Wahlen seine Vertreter wählt. Diesen wird die Macht dann über einen bestimmten Zeitraum übertragen.

Das Verfassungsprinzip des Sozialstaates bedeutet, dass der Staat für die soziale Sicherheit und den sozialen Ausgleich seiner Bürger zuständig ist. Dies gewährleistet er zum Beispiel durch Hilfen wie Arbeitslosengeld und Renten. Ein Bestandteil des Sozialstaats ist es, dass die wohlhabenderen Bürger einen größeren Anteil an Sozialbeiträgen bezahlen müssen, als bedürftige Bürger. Auf diese Weise soll der Unterschied zwischen arm und reich ausgeglichen werden.

Auch der Status als Bundesstaat gehört zu den Verfassungsprinzipien. Deutschland besteht aus 16 Bundesländern mit jeweils eigener Regierung und Verwaltung. Teilweise erlassen die Länder sogar eigene Gesetze.

Das letzte aller Verfassungsprinzipien ist die Rechtsstaatlichkeit. Bürger und Staat sind an Gesetze gebunden. Damit soll garantiert werden, dass jeder Mensch und jede Insitution sich an die Regeln hält und alle gleich behandelt werden. Gerichte, die Strafen aussprechen können, sind deshalb unabhängig vom Gesetzgeber.

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