Die obersten Regelungen im Saat, die auch bei der Schaffung neuer Gesetze berücksichtigt werden müssen, sind in der Verfassung niedergeschrieben. Da sie nicht verändert werden dürfen, aber immer uneingeschränkt gültig sind, werden solche Regeln als Verfassungsgrundsatz bezeichnet. Manchmal sind sie auch als Staatsziele bekannt. Es handelt sich dabei also um grundlegende Prinzipien, die den Staat als Ganzes gestalten und prägen sollen.
In der deutschen Verfassung sind die Verfassungsgrundsätze in den Artikeln 1, 20 und 20a des Grundgesetzes niedergeschrieben. Damit sie auch wirklich unveränderlich sind, gibt es im Grundgesetz außerdem die sogenannte Ewigkeitsklausel. Sie verbietet jede Art der Änderung der Verfassungsgrundsätze.
Wenn sich im Laufe der Zeit die Moral- und Handlungsvorstellungen einer Gesellschaft grundlegend ändern, können zwar keine Verfassungsgrundsätze geändert werden, es können aber neue hinzukommen. So gehört in Deutschland neuerdings auch das Tierschutzgesetz zum Grundgesetz.