Eines der Merkmale der Verfassung ist, dass hier die Grundrechte aller Bürger festgehalten wurden. Hat eine Person Grund zu der Annahme, dass ihre Grundrechte verletzt wurden, kann sie vor einem Verfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einreichen. In der Regel betrifft das Handlungen der Staatsgewalt, also durch Polizei, Gerichte und ähnliches.
In Deutschland kann die Verfassungsbeschwerde abhängig von ihrer Art vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Landesverfassungsgericht vorgebracht werden. Sie betrifft ausschließlich Vergehen, die gegen die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes oder gegen das Wahlrecht verstoßen. Sofern die Verfassungsbeschwerde berechtigt ist, wird daraufhin ein Verfahren eingeleitet. Das Gerichtsverfahren soll nicht nur dem Bürger Recht verschaffen, sondern hat auch einen erzieherischen Sinn: Möglicherweise unklare Regelungen des Grundgesetzes werden dadurch verdeutlicht.
Weil jeder Bürger das Recht auf Verfassungsbeschwerde hat, sind die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich kostenfrei. Damit soll es jedem unabhängig seines Einkommens ermöglicht werden, sein Recht einzufordern. Wird das Gericht missbräuchlich angerufen, kann allerdings eine Strafgebühr auferlegt werden.
Besonders häufige Themen in Verfassungsbeschwerden sind übrigens die Vorratsdatenspeicherung sowie das aktuell geplante CETA-Abkommen mit Kanada.