Als Verfassungsorgan bezeichnet man die Stellen in der Bundesregierung, deren Rechte und Pflichten in der Verfassung festtgeschrieben werden. Man spricht darum auch vom Staatsorgan oder dem obersten Bundesorgan. Dabei handelt es sich stets um Ämter und Behörden, nie um eine Person für sich. Dazu gehören in Deutschland der Bundestag, der Bundesrat, das Amt des Bundespräsidenten, die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht. Der Bundeskanzler und seine Minister sind also keine Verfassungsorgane.
Ein Staatsorgan hat verschiedene Privilegien gegenüber normalen Behörden und Ministerien. Sie sind beispielsweise parteifähig und haben ihren eigenen Haushaltsplan. Sie müssen ihr Geld also nicht erst durch ein Bundesministerium zugeteilt bekommen. Darüber hinaus sind sie absolut autonom und haben einen eigenen Fuhrpark mit dem Kennzeichen BD. Alle Verfassungsorgane sind zu einem verfassungskonformen Verhalten, zu „Treu und Glauben“ sowie einem bundesfreundlichen Verhalten verpflichtet.