Die wichtigsten Themen und
Fachbegriffe auf einen Blick.

Verein

Als Verein wird eine Gemeinschaft von Personen bezeichnet, die zu einem gemeinsamen Ziel zusammenkommen. Die Gestaltung kann dabei höchst unterschiedlich ausfallen. So können die Vereinsmitglieder ebenso natürliche Personen wie Unternehmen sein. Auch das gemeinsame Ziel variiert: Ob Hobby, Kultur, wohltätige Zwecke oder Gesetzesänderungen – möglich ist generell alles. Rechtlich wird noch einmal zwischen einem klassischen Verein (gesellige Zwecke und lokale Bindung) und einem Verband (überregional, meist in der Öffentlichkeit arbeitend) unterschieden.

Typische Beispiele für einen Verein sind zum Beispiel der Schützenverein, der Sportverein, Tierzüchtervereine, literarische Gesellschaften, Naturschutzvereine, Selbsthilfegruppen, karitative Vereine und so weiter.

Um einen rechtlich sicheren Verein zu gründen, bedarf es mindestens sieben Mitgliedern und einer Eintragung im Vereinsregister. In der Regel geht damit auch eine Vereinssatzung einher, also ein Leitfaden über die Ziele und Projekte des Vereins. Das Recht, einen Verein gründen zu dürfen, ist übrigens ein Grundrecht. Eingetragene Vereine können als Rechtsperson tätig werden und zum Beispiel Konten eröffnen oder vor Gericht klagen. Es besteht allerdings keine Pflicht, sich als Verein eintragen zu lassen.

In Deutschland gibt es über 600.000 verschiedene Vereine.

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