Wer in Deutschland in bestimmte Positionen im Staatsdienst eintritt, der muss vorher an einer Vereidigung teilnehmen und einen Diensteid ablegen. In diesem Eid schwört er, dass er seine Aufgaben nach bestem Wissen und Können erfült, Verfassung und Gesetze befolgt und alle Pflichten gewissenhaft erledigt.
Personen, deren Berufsantritt mit einer Vereidigung einhergeht, sind insbesondere Beamte, Polizisten und Soldaten, Dolmetscher und Übersetzer. In einigen Ländern muss auch die Annahme einer Staatsbürgerschaft durch eine Vereidigung bestätigt werden.
Wie der Name schon verrät, ist der Diensteid immer an ein bestimmtes Amt oder eine bestimmte Aufgabe gebunden. In der Regel arbeiten solche Personen in sensiblen Bereichen, in denen es besonders wichtig ist, nach Gesetz und Verfassung zu arbeiten. Dies wird durch die Vereidigung noch einmal besonders bestätigt. Wird der Diensteid gebrochen, hat das unter Umständen nicht nur die üblichen strafrechtlichen Folgen für Gesetzesbrüche, sondern führt nicht selten auch zur Entlassung.