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Verdeckte Ermittler

Beamte von Zoll und Polizei, aber auch von anderen Behörden, können ihrer Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen auch in zivil – also getarnt – nachgehen. Sie werden dann verdeckte Ermittler genannt. Sinn und Zweck dieser Aktion ist es, zu beobachtende Personen nicht durch die bekannte Uniform aufmerksam zu machen.

Der Einsatz verdeckter Ermittler ist in Deutschland streng geregelt. Sie dürfen nur bei schwerwiegenden Straftaten eingesetzt werden, und auch nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft zugestimmt hat. Bei Gefahr im Verzug kann die Zustimmung auch nachträglich eingeholt werden. Sollen Personen observiert und Wohnungen durch verdeckte Ermittler betreten werden, muss ein Gericht dem zustimmen.

Verdeckte Ermittler sind oft mit einer Scheinidentität unterwegs, mit der sie auch Rechtsgeschäfte tätigen dürfen (Mietvertrag, Mobiltelefon, …). Sie müssen allerdings von Spitzeln und V-Leuten unterschieden werden. Diese sind keine Beamte, sondern Privatpersonen aus dem zu observierenden Umfeld.

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