Eine natürliche Person (also kein Unternehmen), die Waren und Dienstleistungen für den persönlichen, privaten Bedarf kauft, wird als Verbraucher bezeichnet. Der Name rührt vom Verbrauchen von Lebensmitteln und ähnlichen Produkten her, die danach nicht mehr weiter verwendet werden können und neu beschafft werden müssen. Ein anderes Wort dafür ist „Konsument“. Heutzutage braucht der Verbraucher Produkte nicht mehr zwangsläufig auf. Häufig werden sie auch nur zeitweilig genutzt, beispielsweise beim Telefonanschluss oder dem Eintritt ins Kino. Der Verbraucher schließt Geschäfte mit einem Unternehmen ab, ohne selbst Unternehmer zu sein. Er ist wirtschaftlich unterlegen, weil ihm Marktverhältnisse unbekannt sind und er keine gute Verhandlungsposition besitzt. Deshalb gilt er als besonders schützenswert, was sich zum Beispiel im Verbraucherschutzgesetz äußert. Viele Verbrauchsartikel werden mit einer zusätzlich zur Mehrwertsteuer erhobenen Steuer belastet, beispielsweise Tabak, Bier, Kaffee, Mineralöl und Energie.