Der Vasall ist ein antiquierter Begriff aus dem frühen Mittelalter. Er beschreibt das Verhältnis zwischen einem Lehnsgeber und einem Lehnsnehmer. Beim Lehen handelte es sich um ein geliehenes Stück Land, das vom Vasall wie eigenes Land eingesetzt werden konnte. Er durfte es nach Belieben bebauen, an seine Nachkommen vererben oder wiederum andere Menschen damit belehnen. Gleichzeitig war der Lehnsgeber verpflichtet, seinen Vasallen mit allen Mitteln vor einem Angriff zu verteidigen. Im Gegenzug war der Vasall seinem Herrn gewisse Verpflichtungen schuldig. In der Regel handelte es sich dabei um militärische Dienstleistungen, wie die Bereitstellung von Soldaten. Auch Abgaben wie Gold oder Lebensmittel konnten Bestandteil des Lehnsverhältnisses sein. Rechtlich gesehen gehörte im Mittelalter alles Land dem König. Dieser belehnte wiederum seine Herzöge, Grafen und Ritter mit Land. Sie wurden also seine Vasallen. Da sie sehr viel Land hielten, das nur schwer allein zu verwalten war, konnten auch diese wiederum Land an andere Menschen abtreten, sogenannte Aftervasallen. In seltenen Fällen konnte auch ein König Vasall sein, wenn er Ländereien in anderen Reichen besaß.