Eine Überschuldung tritt ein, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. In der Regel übersteigt die monatliche Tilgung das Einkommen, so dass auch in absehbarer Zeit nicht mehr mit einer Rückzahlung der Schulden gerechnet werden kann. Neben einem Unsachgemäßen Umgang mit Geld sind vor allem plötzliche Arbeitslosigkeit, Scheidung und Krankheiten Ursachen für eine Überschuldung. Dabei sind es vor allem Raten- und Dispositionskredite, die nicht mehr getilgt werden können. Bei Unternehmen sind es fast immer operative Verluste und Miswirtschaft, die zu einer Überschuldung führen. Für gewöhnlich gehen überschuldete Personen und Unternehmen ins Insolvenzverfahren, wenn sie nicht in der Lage sind, durch Veräußerung unnötigen Vermögens (zum Beispiel das Einfamilienhaus oder Schmuck) die Schulden auf ein tilgbares Maß zu senken. Wer eine Überschuldung fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, begeht Bankrott und kann strafrechtlich verfolgt werden.