Ein Treuhänder erhält die Vollmacht, an Stelle des tatsächlichen Eigentümers mit all dessen Rechten mit einer Sache umzugehen. Bekannt ist dieser Begriff vor allem aus dem Finanzbereich, beispielsweise dem Treuhandkonto. Der Treuhänder verwaltet dieses Konto für andere, aber nach eigenem Ermessen. Entsprechend der ihm ggf. vorgegebenen Regeln kann er dann zum Beispiel regelmäßig Auszahlungen an die Nutznießer dieses Kontos vornehmen. Treuhänder gibt es aber nicht nur im Finanzbereich, sondern zum Beispiel auch öffentlich-rechtlich als Verwaltungstreuhand oder in der Zwangsverwaltung. Der Treuhänder ist immer verpflichtet, die ihm anvertraute Sache im Sinne des „Treugebers“ zu verwalten und nur Verfügungen vorzunehmen, die in dieser Hinsicht auch zulässig sind. Er darf also beispielsweise kein ihm anvertrautes Geld verwenden, um sich daran selbst zu bereichern. Es gibt viele verschiedene Formen des Treuhänders. Dazu gehört zum Beispiel die Vollstreckung eines Testaments oder die Hinterlegung, also die Verwahrung von Sachen.