Die wichtigsten Themen und
Fachbegriffe auf einen Blick.

Taschenpfändung

Die Taschenpfändung ist ein Bestandteil der Sachpfändung. Sucht der Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung einen Schuldner auf, darf er nicht nur dessen Wohnung nach Wertgegenständen untersuchen, sondern auch die Kleidung, die er während des Besuchs trägt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass besonders wertvolle Dinge in der Hosentasche vor einer Pfändung bewahrt werden. Da für die Taschenpfändung eine Leibesvisitation notwendig ist, darf sie bei Männern nur von Männern und bei Frauen nur von Frauen vollzogen werden. Unter Umständen muss der Gerichtsvollzieher also eine Hilfsperson hinzuziehen. Für die Taschenpfändung ist kein gesonderter Durchsuchungsbefehl durch einen Richter nötig, da dieser im Prinzip schon durch das Vollstreckungsurteil gewährt wurde. Nur wenn der Gerichtsvollzieher gewaltsam in eine Wohnung eindringen muss (zum Beispiel durch Aufbrechen der Schlösser) ist noch einmal ein gesonderter Beschluss vorhanden ist. In der Praxis wird die Taschenpfändung allerdings nur durchgeführt, wenn der Gerichtsvollzieher Gründe hat, diese als erfolgsversprechend zu betrachten.

« Zurück