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Stundung

Wenn eine Forderung fällig ist, sie aus irgendwelchen Gründen aber noch nicht bezahlt werden kann, kann der Gläubiger einer Stundung zustimmen. Die Schulden sind nach wie vor gültig und zu bezahlen, allerdings verzichtet der Gläubiger für einen bestimmten Zeitraum darauf, zur Zahlung aufzufordern. Eine Stundung wird vor allem dann eingesetzt, wenn ein Schuldner zwar grundsätzlich zur Zahlung bereit und fähig ist, die aktuelle Situation aber zu einem Liquiditätsproblem geführt hat. Das kann zum Beispiel durch eine überraschende Autoreparatur, Operationskosten und ähnliche Dinge geschehen. Auch der Verlust des Arbeitsplatzes kann eine Stundung begründen.

Auch wenn in der Regel vom Gläubiger abhängt, ob eine Stundung stattfinden kann, ist sie rechtlich betrachtet eine gemeinschaftliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. Es gibt keinerlei Verpflichtung, dass der Gläubiger der Vereinbarung zustimmt.

Eine erfolgreiche Stundung hemmt die Verjährung. Sie tritt also erst zu einem späteren Zeitpunkt ein, so dass der Gläubiger mehr Zeit hat, seine Forderungen notfalls auch gerichtlich einzutreiben.

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