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Fachbegriffe auf einen Blick.

Schuld­anerkenntnis

Ein Schuldanerkenntnis ist die freiwillige Erklärung einer Person, einer anderen gegenüber Verbindlichkeiten zu haben. Das kann zum Beispiel durch ein Darlehen, aber auch durch einen Kauf und die Nichtbegleichung der Rechnung entstanden sein. Das Schuldanerkenntnis erspart dem Gläubiger viel Zeit, da bei einem gerichtlichen Vollstreckungstitel erst einmal aufwändig geprüft werden muss, ob die Ansprüche eines Gläubigers auch berechtigt sind. Das nimmt Zeit in Anspruch, in der das pfändbare Vermögen verloren gehen könnte – zum Beispiel durch andere Gläubiger.

Das Schuldanerkenntnis wird vor allem im privaten Bereich genutzt, um Verbindlichkeiten gegenüber Verwandten und Freunden zu bestätigen. Auf diese Weise können Forderungen wesentlich schneller eingezogen werden. Insbesondere dann, wenn viele Gläubiger um ein geringes Vermögen konkurrieren, kann der durch das Schuldanerkenntnis entstehende Zeitvorteil wichtig werden. Damit diese Erklärung vor Gericht gültig ist, muss sie allerdings von einem Notar beurkundet werden.

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