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Schuldtitel

Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach einer Mahnung nicht nachkommt, kann der Gläubiger einen Schuldtitel vor Gericht erwirken. Dieser hat verschiedene rechtliche Folgen für Gläubiger und Schuldner. Der Gläubiger hat damit die Möglichkeit, den Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung zu beauftragen. Wertgegenstände und Immobilien werden dann eingezogen und verkauft, der Erlös geht zur Deckung der Schulden an den Gläubiger. Sehr häufig wird ein Schuldtitel aber auch zur Pfändung von Lohn und Gehalt eingesetzt. Solange er die Rechtmäßigkeit einer Forderung nicht bestreitet, hat ein Schuldner keine Möglichkeit, sich gegen einen Schuldtitel zu wehren. Er ist verpflichtet, den Gerichtsvollzieher einzulassen. Auch die Bank kann er nicht anweisen, die Einkommenspfändung zu ignorieren. Man spricht deshalb auch von einer Zwangsvollstreckung.

Auch abseits der Vollstreckung hat der Schuldtitel Konsequenzen. Er wird in öffentlichen Verzeichnissen und der Schufa eingetragen. Das macht es dem Schuldner schwer, einen Kredit aufzunehmen oder einen Ratenvertrag abzuschließen. Auch das Anmieten einer Wohnung kann mit einem Schuldtitel schwerer werden. Wurden die geforderten Zahlungen geleistet, muss der Titel allerdings wieder aus den Registern gelöscht werden.

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