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Fachbegriffe auf einen Blick.

Schuldner­verzeichnis

Das Schuldnerverzeichnis ist eine behördliche Liste, die von deutschen Amtsgerichten geführt wird. Hier werden alle Schuldner eingetragen, die eine Versicherung an Eides statt abgegeben haben. Auch diejenigen, die diese Versicherung verweigert haben und sich in Erzwingungshaft befinden, sind hier verzeichnet.

Das Schuldnerverzeichnis ist nicht an sich öffentlich einsehbar. Wer einen guten Grund hat, kann aber über nähere Details Auskunft erhalten. Gründe können zum Beispiel eine Zwangsvollstreckung oder eine Bonitätsprüfung sein, die Verfolgung von Straftaten und auch die Selbstauskunft. Wer hier eingetragen ist, darf keine neuen Schuldverhältnisse wie zum Beispiel Krediten und Ratenzahlungsverträge eingehen. Bei Nichtzahlung würde dann nämlich der Straftatbestand des Betrugs eintreten.

Die Eintragungen bleiben solange im Schuldnerverzeichnis, wenn seit Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder der Erzwingungshaft mindestens drei Jahre verstrichen sind. Die Einträge werden nicht gelöscht, bei einer Auskunft aber nicht mehr mitgeteilt. Das Schuldnerverzeichnis ist nicht zu verwechseln mit privatwirtschaftlichen Diensten der Deutschen Inkassostelle GmbH oder der Schufa.

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