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Fachbegriffe auf einen Blick.

Schuldner

Eine Person, die einer anderen gegenüber zu Leistungen verpflichtet ist, wird Schuldner genannt. Häufig handelt es sich bei dieser Leistung um Geldbeträge. Aber auch die Zurverfügungstellung einer Leistung wie einem Telefonanschluss ist eine schuldbare Leistung. Empfänger dieser Leistung, also die Person, die darauf Anspruch hat, ist der Gläubiger

Obwohl ein Schuldner rechtlich betrachtet nur ein Verhältnis zu anderen Personen beschreibt, ist der Begriff im Allgemeinen eher negativ besetzt. Er wird häufig mit Personen gleichgesetzt, die nicht nur Schulden haben, sondern diese auch nicht (pünktlich) bezahlen. Der Gläubiger kann im Rahmen des Vertrages vom Schuldner Leistungen fordern, also zum Beispiel eine Zahlung. Kann der Schuldner dem nicht nachkommen, gilt er als zahlungsunfähig.

Schuldner können auch als Personengruppe auftreten. Dann spricht man auch von Gesamt- oder Mitschuldnern. Gute Beispiele dafür sind zum Beispiel Darlehen für Immobilien, die von Ehepartnern gemeinsam aufgenommen werden.

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