Die Schuldenbereinigung ist das Ziel von Schuldnerberatungen. Sie wird in den meisten Fällen durch ein Insolvenzverfahren erreicht, wenngleich dieses das letzte zur Wahl stehende Mittel ist. Wegen der starken Einschnitte, die ein solches Verfahren mit sich bringt, sollten zuvor andere Möglichkeiten ausgelotet werden.
Grundsätzlich erfolgt die Schuldenbereinigung über die Rückzahlung von Forderungen. Allerdings können ausbleibendes Einkommen oder ein falscher Umgang mit Geld dazu führen, dass die monatlichen Raten nicht mehr bedient werden können. In diesem Fall kann die Schuldnerberatung weiterhelfen. Ziel ist es, Raten und Verbindlichkeiten auf eine Höhe zu senken, die durch das monatliche Einkommen gestemmt werden kann. Man spricht hierbei von einer langfristigen Schuldenbereinigung, da es durchaus Jahre dauern kann, alle Verbindlichkeiten getilgt zu haben.
Wenn sich durch Stundungen und niedrigere Raten keine Möglichkeit zur einfacheren Zahlung ergibt – zum Beispiel weil der Gläubiger dem nicht zustimmt – kann das Insolvenzverfahren die letzte Gelegenheit zur Schuldenbereinigung sein. Der Insolvenzverwalter oder Treuhänder verteilt das vorhandene Vermögen an alle Gläubiger. Ist keines mehr vorhanden, werden Unternehmen aufgelöst. Privatpersonen hingegen nutzen eine Wohlverhaltensphase von sechs Jahren, um auch weiterhin so viele Schulden wie möglich zu tilgen. Alles, was danach noch übrig ist, entfällt durch die Restschuldbefreiung. Auf diese Weise wird eine vollständige Schuldenbereinigung ermöglicht.