Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, der kann das Angebot einer Schuldenhilfe in Anspruch nehmen. Grundsätzlich werden hier drei Formen unterschieden: Die öffentliche Schuldnerberatung, die anwaltliche Beratung oder die private Schuldenhilfe. Öffentliche Beratungsstellen werden meist durch Kommunen und Kirchen finanziert, während man für den Rechtsanwalt selbst aufkommen muss. Private Schuldnerhilfen verlangen ebenfalls ein Honorar und werden zusätzlich oft auch durch Provisionen von Kreditinstituten bezahlt. Da die Kreditvermittlung im Vordergrund steht und private Schuldnerberater keinerlei Qualifikationen haben müssen, sollte man diese Option aber lieber nicht wählen.
Ziel der Schuldenhilfe ist es, die finanziellen Verhältnisse des Verbrauchers wieder in geordnete Bahnen zu lenken, so dass die Verpflichtungen abgebaut werden können. Sie helfen dabei, Sparpotential bei den Ausgaben zu finden und verhandeln auch mit den Gläubigern. Auf diese Weise lassen sich häufig Tilgungsraten senken, Beiträge stunden oder Teile der Schulden ganz streichen. Wenn sich die Finanzlage dadurch nicht ändert, steht nur noch der Weg ins Insolvenzverfahren offen. Es kann von der Schuldenhilfe begleitet werden und hat die Restschuldbefreiung zum Ziel, also den vollständigen Erlass aller noch offenen Zahlungsverpflichtungen.