Der Schuldenerlass ist das Ziel von Schuldnerberatern. Oft haben die Kunden so hohe oder zahlreiche Zahlungsverpflichtungen, dass sie sie mit ihrem regelmäßigen Einkommen nicht mehr bedienen können. Ob diese Verbindlichkeiten dann jemals bezahlt werden können, ist häufig unklar. Schuldnerberater versuchen deshalb, mit den Gläubigern ihrer Klienten über einen Schuldenerlass zu verhandeln und so ihre finanzielle Situation zu entschärfen.
Grundsätzlich ist der Gläubiger zu einem solchen Schuldenerlass nicht verpflichtet. Es kann aber durchaus in seinem Sinne sein: Ist abzusehen, dass beim Schuldner nichts zu holen ist, kann der Gläubiger sich die Mühen eines teuren und aufwändigen Mahnverfahrens sparen. Dadurch würden nur noch mehr Kosten entstehen, ohne dass jemals ein Geldeingang zu erwarten ist. Im Zweifelsfall kann es für den Gläubiger also besser sein, auf Forderungen zu verzichten, als noch mehr Geld zur Eintreibung auszugeben.
Wenn es nicht klappt, sich mit den Gläubigern zu einigen, kann ein Insolvenzverfahren angestrebt werden. Während dieses Verfahrens werden alle Vermögenswerte an die Gläubiger verteilt. Nach Ablauf des Verfahrens spricht das Gericht dann einen vollständigen Schuldenerlass aus, auch wenn noch Posten offen waren. Man spricht hier auch von Restschuldbefreiung.