Die Schlussverteilung ist der letzte Schritt in einem Insolvenzverfahren, ehe dieses durch ein Gericht für beendet erklärt wird. Während des Verfahrens wird die Vermögensmasse anteilig auf die Gläubiger verteilt. Dabei kann aus verschiedenen Gründen Vermögen durch den Insolvenzverwalter zurückgehalten werden – zum Beispiel um die voraussichtlichen Verfahrenskosten zu decken. Dieses Vermögen wird also vorerst aus der Insolvenzmasse herausgelöst. Ist die Insolvenzmasse verteilt und das Verfahren praktisch erledigt, kann der Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht einen Antrag stellen, auch die verbliebenen, vorher zurückgestellten Vermögenswerte an die Gläubiger zu verteilen. Man spricht hier von Schlussverteilung. Sobald sie stattgefunden hat, kann das Verfahren beendet werden und das insolvente Unternehmen oder die Privatperson ist wieder schuldenfrei.