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Fachbegriffe auf einen Blick.

Sachpfändung

Kommt ein Schuldner seinen Verpflichtungen auch nach einem Mahnbescheid nicht nach, kann das Vollstreckungsgericht eine Sachpfändung veranlassen. Sie gehört allerdings zu den selteneren Formen der Pfändung, da sie vergleichsweise aufwändig ist. Der Gerichtsvollzieher, der den Vollstreckungsbescheid oft persönlich zustellt, kann vor Ort Wertgegenstände einziehen und diese versteigern lassen. Der Erlös wird dann zur Begleichung der offenen Zahlung verwendet. Wird bei der Sachpfändung mehr Geld umgesetzt, als die Forderungen hoch sind, erhält der Schuldner das übrige Geld zurück. Eine Sachpfändung findet auf bewegliche Gegenstände statt. Dazu gehören vor allem Schmuck, Gemälde, Bücher und Technik. Es gibt allerdings eine ganze Reihe von Gegenständen, die von der Pfändung ausgeschlossen sind, weil sie für den täglichen Lebensbedarf unentbehrlich sind. Dazu zählen Kleidung, Brillen, Küchengeräte und auch das Auto, wenn es für die Arbeit unverzichtbar ist. Handelt es sich um sehr hochwertige Gegenstände,kann der Gerichtsvollzieher sie aber pfänden und durch billigere Varianten ersetzen.

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