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Fachbegriffe auf einen Blick.

Restschuld­versicherung

Die Restschuldversicherung ist eine vor allem im Zusammenhang mit größeren Darlehen auftretende Versicherung. Sie soll Bank und Darlehensnehmer vor Arbeitslosigkeit, Tod oder Krankheit schützen. Kann aus diesen Gründen kein Einkommen mehr erzielt und das Darlehen nicht mehr gtilgt werden, springt die Restschuldversicherung ein. Sie wird deshalb auch Restkreditversicherung oder Kredit-Lebensversicherung genannt. Für die Bank ist sie eine wichtige Sicherheit bei der Vergabe von Darlehen, kann aber auch den Darlehensnehmer vor einem finanziellen Fiasko bewahren.

In der Regel wird die Restschuldversicherung zusammen mit dem Kredit abgeschlossen. Für gewöhnlich handelt es sich bei einer solchen Versicherung um eine sogenannte Gruppenversicherung: Viele Versicherte zahlen in einen Topf ein, aus dem dann nur die tatsächlich eingetretenen Versicherungsfälle bezahlt werden. Die Restschuldversicherung steht in der Kritik, weil sie mit hohen Provisionen für den Vermittler und mit hohen Kosten für den Versicherten einhergehen.

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