Als Regelinsolvenzverfahren werden die Insolvenzverfahren bezeichnet, die auf Grund ihrer Art keine besonderen Richtlinien zu befolgen haben. Ein Beispiel für solche „Sonderinsolvenzen“ wären zum Beispiel die Nachlassinsolvenz oder die Verbraucherinsolvenz. Eigentlich betrifft das Regelinsolvenzverfahren ausschließlich juristische Personen, also Unternehmen. Mit dem Jahr 2001 wurden aber auch Selbständige und Freiberufler mit in die Gruppe der berechtigten Personen aufgenommen, sofern sie mehr als 19 Gläubiger haben und ihre finanzielle Situation damit sehr unübersichtlich ist. Sinn und Zweck vom Regelinsolvenzverfahren ist es in diesem Fall, dass der Schuldner parallel weiter arbeiten und so in späterer Zeit die Forderungen seiner Gläubiger noch erfüllen kann.