Als Rechtspfleger wird eine Gruppe von Beamten aus dem gehobenen Justizdienst bezeichnet, die vor allem an Gerichten und in Staatsanwaltschaften eingesetzt werden. Sie nehmen Aufgaben wahr, die vom Rechtspflegergesetz festgelegt werden und ursprünglich zu den Pflichten von Richtern gehörten. Aufgabe der Rechtspfleger ist es also, Richter und Staatsanwälte durch die Übernahme von weniger bedeutenden Aufgaben zu entlasten. Sie sind nicht an Weisungen anderer gebunden, sondern lediglich an das Gesetz. Rechtspfleger können zum Beispiel Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen, Insolvenzverfahren und ähnliches eigenständig anstoßen und durchführen. Darüber hinaus können in bestimmten Fällen auch Aufgaben aus dem Nachlassrecht, dem Vormundschaftsrecht und dem Registerrecht übernommen werden. Rechtspfleger müssen eine mehrjährige Berufserfahrung sowie ein Studium v orweisen können, um sich für ihre Aufgaben zu qualifizieren.