Der Prüfungstermin ist eine wichtige Etappe im Insolvenzverfahren. Alle Gläubiger, die offene Forderungen gegenüber der insolventen Person haben, müssen diese beim Insolvenzverwalter anmelden. Dies muss bis zum Prüfungstermin geschehen. Wer seine Forderungen erst danach anmeldet, wird möglicherweise nicht mehr aus den Erlösen des Verfahrens ausgezahlt werden können. Alternativ kann auf Kosten des Gläubigers ein neuer Termin festgelegt werden, an dem die Forderung angemeldet werden kann.
Sinn und Zweck vom Prüfungstermin ist, die Forderungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Anwesend sind bei der Prüfung die Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalter und der Schuldner. Dieser kann während des Termins jederzeit bestätigen oder bestreiten, dass ein Anspruch auf die Forderung besteht.
Wird eine Forderung beim Prüfungsverfahren bestritten, kann der Gläubiger auf Feststellung klagen.
Alle unbestrittenen Forderungen werden nach dem Prüfungstermin in eine Tabelle aufgenommen. Alle hier verzeichneten Gläubiger haben dann das Recht, aus der Insolvenzmasse Zahlungen zur Befriedigung der Ansprüche zu erhalten.