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Fachbegriffe auf einen Blick.

Privatkredit

Obwohl er irrtümlich auch als Kredit für Privatpersonen bezeichnet wird, ist der Privatkredit eigentlich ein Darlehen, das von einer Privatperson kommt. Kredite werden in der Regel durch Banken vergeben. Beim Privatkredit handelt es sich hingegen um natürliche Personen. Das können Freunde und Verwandte sein, aber auch andere Privatpersonen, für die die Kreditvergabe eine Art von Geldanlage ist. Letzteres kommt allerdings eher selten vor.

Privatkredite außerhalb des Bekannten- und Verwandtenkreises sind generell nicht besonders häufig. Für Privatpersonen ist es schwierig, die Bonität des Darlehensnehmers zu ermitteln, so dass man ein solches Risiko gegenüber vollkommen Fremden nur ungern eingeht. Personen, die einen Kredit an Fremde vergeben möchten, werden oft über Kreditbörsen im Internet vermittelt. Dazu gehört zum Beuspiel die recht bekannte Plattform Auxmoney.

Grundsätzlich unterliegt ein Privatkredigt denselben Bedingungen wie ein normales Darlehen. Lediglich die Formvorschriften und die Kündigungsschutzregeln gestalten sich anders, da hier nicht nur die Interessen des Kreditnehmers, sondern auch des Kreditgebers geschützt werden sollen. Da ein formlos vergebener Privatkredit bei Rückforderungen zu Problemen führen können, ist ein Darlehensvertrag aber immer empfehlenswert.

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