Der Privatkonkurs ist eine andere Bezeichnung für die Privatinsolvenz. Beide Begriffe sind umgangssprachlich, rein rechtlich wird von Verbraucherinsolvenz oder Schuldenregulierungsverfahren gesprochen.
Ein Privatkonkurs tritt dann ein, wenn man seine Schulden nicht mehr durch monatliche Raten tilgen kann. Das passiert vor allem dann, wenn das Einkommen nicht mehr ausreicht, plötzliche Forderungen kommen oder man wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit nicht mehr verdient. Neben dieser Zahlungsunfähigkeit kann auch die drohende Zahlungsfähigkeit ausreichen, um einen Privatkonkurs anzumelden. Ehe ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss der Schuldner versuchen, sich mit seinen Gläubigern zu einigen. Möglich sind Stundungen, niedrigere Tilgungsraten oder ein (teilweise) Schuldenerlass. Scheitern die Verhandlungsversuche, steht der Eröffnung des Verfahrens nicht mehr im Wege.
Ein Treuhänder verwaltet während dem Privatkonkurs mögliche Vermögenswerte. Außerdem wird an ihn das Einkommen überwiesen, das das Existenzminimum überschreitet. Dieses wird vom Treuhänder gesammelt und einmal im Jahr an die Gläubiger ausgezahlt.
In der Regel dauert der Privatkonkurs sechs Jahre und endet dann mit der Restschuldbefreiung. Die Voraussetzung ist, dass während der Wohlverhaltensphase keine neuen Schulden verursacht wurden. Hat man innerhalb kurzer Zeit einen hohen Betrag tilgen können, ist die Restschuldbefreiung auch nach drei oder fünf Jahren schon möglich.