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Fachbegriffe auf einen Blick.

Privatinsolvenz

Ist man als Verbraucher zahlungsunfähig und nicht selbständig tätig, kann man zur Schuldenbereinigung die Privatinsolvenz nutzen. Der Begriff ist ein wenig irreführend und nicht zutreffend, allgemein aber bekannt. Korrekterweise heißt es eigentlich Verbraucherinsolvenz. Ein wichtiges Merkmal der Privatinsolvenz ist, dass der Schuldner nach Abschluss des Verfahrens von seinen restlichen Schulden befreit wird und dann schuldenfrei weiterleben kann.


Kann man seinen regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, gilt man als zahlungsunfähig. Jetzt kann die Privatinsolvenz eingeleitet werden. Zuerst wird verfügbares Vermögen verwertet, um die Gläubiger so weit wie möglich auszuzahlen. Anschließend beginnt eine sechsjährige Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit wird überschüssiges Einkommen ebenfalls zur Begleichung offener Forderungen verwendet. Gleichzeitig darf der Schuldner keine neuen Verbindlichkeiten eingehen, beispielsweise Darlehen.


Wenn die Wohlverhaltensphase ohne Auffälligkeiten ablief, wird die Privatinsolvenz durch die Restschuldbefreiung beendet. Unter Umständen lässt sich die Wohlverhaltensphase auch auf fünf oder drei Jahre verkürzen, so dass das Insolvenzverfahren im Gesamten schneller abgeschlossen werden kann.

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